§1 Anwendungsbereich – Gegenstand der allgemeinen Bedingungen

  1. Die folgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme am Citylauf Ansbach 2022. Veranstalter und Ausrichter des Citylauf Ansbach 2022 ist WLB Sports Ansbach e.V., Gödersklingen 21, 91611 Lehrberg, www.wlb-sports-ansbach.de
  2. Diese Teilnahmebedingungen sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer. Änderungen, die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne weiteren Vertragsbestandteil.

§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

  1. Die Teilnehmenden versichern, bei der Anmeldung keine falschen Angaben zu persönlichen Daten, insbesondere dem Geburtsdatum, gemacht zu haben, für den Wettkampf ausreichend trainiert zu haben und körperlich gesund zu sein. Das jeweilige Alter für alle Haupt- und Schülerläufe, sowie den Bambinilauf ist in der Ausschreibung (Flyer) festgelegt und ist bei der Anmeldung zu beachten.
  2. Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den Betreffenden von der Veranstaltung auszuschließen und/oder zu disqualifizieren.
  3. Das Nutzen von akustischen Abspielgeräten (Kopfhörer, MP3-Player, etc.) während des Laufs ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht erlaubt. Hunde, auch angeleint, sind auf der Strecke nicht statthaft. Sportgeräte sind ebenfalls nicht zugelassen, können aber, so sie die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung nicht beeinträchtigen, vom Veranstalter ausdrücklich zur Teilnahme an der Veranstaltung erlaubt werden.

§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung

  1. Die Anmeldung erfolgt im Internet über das entsprechende „Web-Formular“ von racesolution.de (www.racesolution.de). Anmeldungen auf einem anderen, nicht mit dem Veranstalter vereinbarten Wege erfolgen, sind nicht gültig. Anmeldungen sind, wenn dies mit dem Veranstalter vereinbart wurde, auch in Schriftform (z.B. Formular für Schulklassen oder Gruppen) nach dessen Vorgaben möglich.
  2. Zahlungen müssen, so nicht im Einzelfall anderes mit dem Veranstalter vereinbart ist, per Lastschrift erfolgen. Bei persönlicher Anmeldung an der Anmeldestelle im Brücken Center Ansbach am Veranstaltungstag 15. Mai 2022 ist nur Barzahlung möglich.
  3. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.
  4. Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und wie die Startnummer nicht übertragbar. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages oder darauf, dass der entrichtete Organisationsbetrag als Vorauszahlung für eine Startberechtigung im Folgejahr gilt. Bei Krankheit kann mit Zustimmung des Veranstalters das Startrecht auf eine andere Person übertragen werden. Die Ummeldegebühr beträgt jeweils 5,00 €.
  5. Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, wenn der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist.
  6. Hat der nicht startende Teilnehmende ein Anrecht auf ein Funktionshirt, kann dieses bis zwei Stunden vor dem Start des gebuchten Laufes abgeholt werden. Preise, die bei der Siegerehrung nicht überreicht werden konnten, werden vom Veranstalter nicht versandt. Sie können aber beim Veranstalter mittels Terminvereinbarung abgeholt werden.

§ 4 Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung

  1. Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
  2. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer den Haftungsausschluss der Ausrichter, Veranstalter und Organisatoren an. Er wird keine Ansprüche gegen den Ausrichter, Veranstalter, Organisatoren oder auch Sponsoren bzw. deren Vertreter wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend machen, die durch die Teilnahme an der Laufveranstaltung oder dem Rahmenprogramm entstanden sind, soweit sie nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
  3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.
  4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.
  5. Es gelten, die am Veranstaltungstag gültigen COVID-19 Schutzmaßnahmen. Alle Teilnehmer verpflichten sich mit der Anmeldung zur Einhaltung der dann gültigen rechtlichen Regelungen.

§ 5 Datenerhebung und -verwertung

  1. Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden maschinell gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 Bundesdatenschutzgesetz). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
  2. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.
  3. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden.
  4. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste, etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.
  5. Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich oder per E-Mail widersprechen. Der Widerruf ist nur bis zum 30. April 2022, 24 Uhr, möglich.

§ 6 Zeitmessung, Chip und regelwidriges Verhalten

  1. Die Zeitmessung erfolgt ausschließlich mittels eines Startnummern-Chips durch die Firma Racesolution Sportzeitnahme, Waldstraße 12, 91616 Neusitz. Der Chip ist ein Einwegprodukt und bedarf somit keiner Rückgabe durch den Teilnehmer. Die Startnummer ist gut sichtbar auf der Brust oder am Startnummerngürtel zu tragen.
  2. Jeder ausgegebene Chip wurde bei der Ausgabe an den Teilnehmer auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen der Mangelhaftigkeit des Chips, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.
  3. Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Im Übrigen gelten die Regeln der Sportverbände sowie § 2 und §3 Abs. 3 dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen entsprechend. Der Veranstalter hat auch das Recht, einen Teilnehmer zu disqualifizieren, der durch sein Benehmen (z.B. Diebstahl) und/oder durch das Auftreten gegenüber anderen Personen (z.B. Beleidigung) der Veranstaltung Schaden in jeglicher Form zufügt.

Stand 16.12.2021